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        Die Gebühren des Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie hängen von der konkreten
        Tätigkeit des Rechtsanwaltes ab. Die Berechnung der Gebühren ist im einzelnen so umfangreich, dass es für den konkret
        entstehenden Gebührenanspruch auf die Einzelheiten des Mandates ankommt.

        Selbstverständlich erkläre ich Ihnen auch vor Rechnungsstellung jede einzelne Kostenposition in Form einer                    Gebührenauskunft. Für Mandanten, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Rechtsstreits oder einer                    Rechtsberatung zu tragen, kann Beratungshilfe bzw. im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe         beantragt werden. Hier ist dann eine Offenlegung der eigenen finanziellen Situation notwendig. Diese wird überprüft um         feststellen zu können, ob die Voraussetzungen einer Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe vorliegen.

        Abweichend von den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes kann zwischen der Rechtsanwältin und dem         Mandanten auch eine so genannte Honorarvereinbarung abgeschlossen werden. Hier ist eine Überschreitung des gesetzlich         festgelegten Honorars demnach nur möglich, wenn sie als Mandant über eine solche Überschreitung informiert werden und         in Form einer Vereinbarung einer solchen Überschreitung zustimmen.