Die Gebühren des Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie hängen von der konkreten
Tätigkeit des Rechtsanwaltes ab. Die Berechnung der Gebühren ist im einzelnen so umfangreich, dass es für den konkret
entstehenden Gebührenanspruch auf die Einzelheiten des Mandates ankommt.
Selbstverständlich erkläre ich Ihnen auch vor Rechnungsstellung jede einzelne Kostenposition in Form einer Gebührenauskunft. Für Mandanten, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Rechtsstreits oder einer Rechtsberatung zu tragen, kann Beratungshilfe bzw. im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe beantragt werden. Hier ist dann eine Offenlegung der eigenen finanziellen Situation notwendig. Diese wird überprüft um feststellen zu können, ob die Voraussetzungen einer Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe vorliegen.
Abweichend von den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes kann zwischen der Rechtsanwältin und dem Mandanten auch eine so genannte Honorarvereinbarung abgeschlossen werden. Hier ist eine Überschreitung des gesetzlich festgelegten Honorars demnach nur möglich, wenn sie als Mandant über eine solche Überschreitung informiert werden und in Form einer Vereinbarung einer solchen Überschreitung zustimmen.